Gesetzliche Bestimmungen zu Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist das in einigen Bundesländern gesetzlich verankerte Arbeitnehmerrecht, sich an jährlich 5 Kalendertagen weiterzubilden, auch in einem Sprachkurs. Voraussetzung ist die Anerkennung des Kurses im jeweiligen Bundesland.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für die Beantragung und Anerkennung von Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern.
Bildungsurlaub Baden-Württemberg
DIALOG-Sprachreisen wurde im Januar 2016 vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Eigenschaft als anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) verliehen. Als Bildungsurlaub anerkennungsfähig sind Kurse mit täglich mindestens 6 Zeitstunden. Diese Regelung gilt für einige Intensivgruppenkurse und Einzelunterricht sowie vor allem für eine Kombination aus beidem. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Antrag beim Arbeitgeber und dem Kursbeginn mindestens 8 Wochen liegen sollten. mehr Infos
Als BU anerkennungsfähig sind eine große Anzahl von Intensivkursen mit 30 Einheiten/Woche aus unserem Programm. Die Anträge müssen bis spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. mehr Infos
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit 30 Einheiten/Woche aus unserem Programm. Der Antrag muss bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen. mehr Infos
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit 30 Einheiten/Woche aus unserem Programm. Der Antrag sollte bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen. mehr Infos
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 30 Einheiten/Woche. Viele Intensivkurse unserer Partnerschulen sind vom Bundesland Hamburg als Bildungsurlaub anerkannt. Liegt für den gewünschten Zeitraum noch keine Anerkennung vor, setzen wir uns gerne mit der Schule in Verbindung. Der Antrag muss mind. 3 Monate vor Kursbeginn beim Ministerium vorliegen. mehr Infos
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit 30 Zeitstunden à 60 Minuten/Woche. Der Antrag muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen. In Niedersachsen als Bildungsurlaub registrierte Intensivkurse sind in der Regel auch im Bundesland Hessen anerkennungsfähig. Bitte besprechen Sie dies vorab mit Ihrem Arbeitgeber. mehr Infos
Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern
Aktuell gibt es für Arbeitnehmer/innen mit Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern keine Sprachschulen mit einer Anerkennung für Bildungsurlaub. Jedoch lohnt es sich
in vielen Fällen mit der Personalabteilung Rücksprache zu halten, ob Ihr Arbeitgeber auch eine Anerkennung eines anderen Bundeslandes akzeptieren würde.
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 40 Einheiten/Woche, wobei pädagogisch angeleitete Eigenstudien und Hausaufgaben anrechenbar sind. Prinzipiell kann für jeden Kursort mit Intensivkursen Bildungsurlaub direkt von Ihnen beim zuständigen Ministerium beantragt werden. Fordern Sie hierzu das Formular „E“ beim Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V, Marienstr. 9-11 in 30171 Hannover an. Hier erhalten Sie auch Informationen zur Vorgehensweise. Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor Kursbeginn eingereicht werden. mehr Infos
Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen
Das Sprachreisen-Zertifikat DIN EN 14804 wurde vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW in die Liste der anerkannten Qualitätssiegel aufgenommen. Als Bildungsurlaub anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, welche in einem Umkreis von weniger als 500 km um die Landesgrenze NRWs stattfinden. Diese Regelung gilt für viele Intensivgruppenkurse, Einzelunterricht oder die Kombination aus beidem. Sollten Sie sich unsicher sein, sprechen Sie uns bitte an. mehr Infos
Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 30 Einheiten/Woche. Der Antrag muss bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Jeder Termin muss individuell beim zuständigen Ministerium beantragt werden. mehr Infos
DIALOG-Sprachreisen wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes als Weiterbildungsanbieter akkreditiert. Als Bildungsurlaub anerkennungsfähig sind Kurse mit täglich mindestens 5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden à 50 Minuten. Es werden zudem gleichwertige Anerkennungen anderer Bundesländer akzeptiert. Diese Regelung gilt für viele unserer Intensivgruppenkurse, Einzelunterricht oder die Kombination aus beidem. mehr Infos
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 30 Einheiten/Woche. Neuanträge müssen bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. mehr Infos
Bildungsurlaub Schleswig-Holstein
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 40 Einheiten/Woche, wobei pädagogisch angeleitete Eigenstudien und Kulturprogramme anrechenbar sind. Neuanträge müssen bis spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. mehr Infos
Als BU anerkennungsfähig sind Kurse mit 30 Einheiten/Woche aus unserem Programm. Der Antrag muss bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen. mehr Infos
Gibt es Bildungsurlaub in anderen Bundesländern?
Nach unserem aktuellen Informationsstand besteht in anderen Bundesländern grundsätzlich kein Anspruch auf einen Bildungsurlaub oder eine Bildungsfreistellung als Sprachkurs im Ausland, d.h. die Sprachkurse im Ausland sind nicht anerkennungsfähig. Sie können anllenfalls prüfen, ob Ihre Bildungsmaßnahme im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung und im Wege des Konsensverfahrens vom Arbeitgeber als "Bildungsurlaub" anerkannt wird.