Sprachreise mit Bildungsscheck

Bildungsscheck: Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte im Land Brandenburg

Geltungsdauer

Die Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg wurde verlängert und gilt vom 01.07.2013 bis 31.12.2014. Das heißt, die Weiterbildung muss spätestens am 31.05.2015 beendet sein.

Kurzbeschreibung

Wer erhält einen Bildungsscheck? Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten.

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen

  • in den vorangegangenen sechs Monaten vor Antragstellung an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben,
  • und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von “Kommunal-Kombi”),
  • sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden,
  • keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm “Grundtvig”).
  • sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll.

Wie hoch ist der Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck hat eine Höhe von maximal 500 EUR. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss innerhalb eines halben Jahres eingelöst werden.

Ist eine Eigenbeteiligung erforderlich?

Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildung (ausschließlich Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des “Kommunal-Kombi” tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten. Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mindestens 30 %.

Welche Weiterbildung wird gefördert?

Es kann eine individuelle berufliche Weiterbildung und ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung gefördert werden. Ausgeschlossen von einer Förderung sind u. a. Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Auch Einzelunterricht und berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen sind nicht förderfähig.

Welche Bildungsträger kommen in Betracht?

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten von der LASA telefonisch oder persönlich eine Beratung. Hier wird mithilfe der Weiterbildungsdatenbank geklärt, welche Bildungsanbieter die gewünschte Qualifizierung im Programm haben.

DIALOG-Sprachreisen ist vom Land Brandenburg als Bildungsanbieter anerkannt.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten von der LASA einen Zuwendungsbescheid, sowie eine Teilnahmebestätigung. Der Teilnehmer meldet sich bei dem in Frage kommenden und auf dem Bildungsscheck vermerkten Bildungsträger an und zahlt 100 % der Kurskosten. Nach Maßnahmeende lässt sich der Teilnehmer die Teilnahmebestätigung vom Bildungsanbieter ausfüllen und rechnet die Fördersumme spätestens einen Monat nach Kursende mit der LASA Brandenburg GmbH ab.

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der LASA Brandenburg GmbH.